zum Thema “Passivrauch”
1. Der so genannte “Passivrauch”
Urheber: Erstmals tauchte dieser Begriff bei den Nazis auf – vom militanten Nichtraucher Adolf Hitler gefördert – mit dem Ziel, die Zahl der Raucher durch Verbreitung irrationaler Angstpropaganda zu senken.
Hintergrund: Raucher als Individualisten sind in der Regel weniger steuerbar, als “gesunde” Mitglieder der Volksgemeinschaft.
Wirklichkeit: Tabakrauch ist in jeder Hinsicht harmloser als Pulverdampf.
2. Jährlich sterben 3.301 Menschen an “Passivrauch”
Urheber: WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle beim DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum in Heidelberg).
Hintergrund: Unwahre Schlussfolgerung einer viel zitierten “Studie” des DKFZ, die abenteuerliche Schätzungen aus Drittstudien auf wissenschaftlich nicht haltbare Weise hoch rechnet (Junk Science).
Wirklichkeit: Die Zahl ist frei erfunden. Bis heute gibt es weltweit keinerlei wissenschaftlich haltbare Belege für den Tod auch nur eines einzigen Nichtrauchers durch “Passivrauch”.
3. “Passivrauch” in Gaststätten birgt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko
Urheber: DKFZ und andere, international operierende Agitatoren für die Prohibition.
Hintergrund: In Tabakrauch sind zahlreiche Stoffe enthalten, die als gesundheitsschädlich betrachtet werden. Hinzu kommen Emissionen von Feinstaub.
Wirklichkeit: Die Durchschnittsbelastung der Raumluft in Gaststätten mit Schadstoffen aus Tabakrauch liegt weit unter derjenigen, welche z.B. aus Baumaterialien oder durch Küchendunst freigesetzt werden. Die Feinstaubbelastung durch Tischkerzen übersteigt diejenige von Tabakrauch um ein Vielfaches.
4. Die Gesundheit von Gastronomiepersonal muss geschützt werden
Urheber: DKFZ, die EU-Kommission, die Parteien GRÜNE, SPD, CDU und LINKE sowie weitere, international operierende Prohibitionsagitatoren.
These: Nichtraucher, die in der Gastronomie beschäftigt sind, werden gegen Ihren Willen gesundheitlichen Gefahren durch “Passivrauch” ausgesetzt. Nur Rauchverbote können diese Personen schützen.
Wirklichkeit: Rund zwei Drittel aller Mitarbeiter in der Gastronomie sind Raucher und bedürfen daher keines “Schutzes” vor “Passivrauch”. Niemand zwingt nicht rauchendes Personal, in der Rauchergastronomie anzuheuern.
5. Nichtraucher werden bei der Arbeitsplatzwahl diskriminiert
Urheber: Die EU-Kommission, vorzugsweise die Parteien GRÜNE und SPD sowie weitere international operierende Prohibitionsagitatoren.
These: Findet nicht rauchendes Gastronomiepersonal aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage keinen (rauchfreien) Arbeitsplatz, so liegt gegenüber rauchendem Personal eine Diskriminierung vor, weil dieses in der Rauchergastronomie mühelos einen Arbeitsplatz finden könnte. Aus diesem Grunde muss an allen Arbeitsplätzen in der Gastronomie ein ausnahmsloses Rauchverbot gelten.
Wirklichkeit: Kein Verkäufer, der einen vegetarischen Lebenswandel pflegt, ist dazu gezwungen, in einer Metzgerei zu arbeiten. Niemand käme auf die absurde Idee, aus diesem Sachverhalt eine nicht duldbare Diskriminierung gegenüber Nichtvegetariern herzuleiten, deretwegen an allen Arbeitsplätzen im Lebensmittelhandel fortan ein allgemeines Fleischverbot zu verlangen sei.
6. Lüftungstechniken können die Rauchbelastung nicht vermindern
Urheber: DKFZ und andere, international agitierende Prohibitionisten.
Hintergrund: Bestrebungen der Gastronomiebranche, Nichtraucher durch technische Innovationsmaßnahmen vor den vermeintlichen Gefahren durch “Passivrauch” in Gasträumen zu schützen, ohne dort das Rauchen verbieten zu müssen.
Wirklichkeit: Vom TÜV Rheinland begleitete Versuche in Gaststätten mit und ohne Luftreinigungsanlagen haben ergeben, dass die Schadstoffbelastung in Gasträumen, in denen geraucht wurde, bei eingeschalteter Luftreinigung erheblich geringer war, als in solchen Gasträumen, in denen zwar nicht geraucht, aber auch auf die Luftreinigung verzichtet wurde. Dies bedeutet im Klartext: Die Luft in Rauchergaststätten mit Luftreinigung enthielt wesentlich weniger Schadstoffe, als die Luft in der üblichen Nichtrauchergastronomie – ja sie war sogar besser, als im Freiluftbereich außerhalb der untersuchten Gaststätten
7. Wo Speisen zubereitet werden muss Rauchen verboten sein
Urheber: Bundesverfassungsgericht am 30. Juli 2008 in Karlsruhe.
Hintergrund: Insbesondere die getränkeorientierte Kleingastronomie musste nach Einführung der Rauchverbote teils existenzbedrohende Umsatzeinbußen hinnehmen, zahlreiche Betriebe gingen in den Konkurs. Um sicher zu stellen, dass sich nicht auch besser gestellte Gastronomiebetriebe auf die Ausnahmeregelung berufen, verhängten die Karlsruher Richter dieses Quasi-Essverbot.
Wirklichkeit: Es gibt keinen nachvollziehbar vernünftigen Grund, weshalb es einem Wirt verwehrt bleiben sollte, auch für rauchende Gäste ein adäquates Speiseangebot vorzuhalten. Das Essverbot für Raucher hat mit Gesundheitsschutz nicht das Mindeste zu tun!
Summa Summarum
“Passivrauch” ist eine Erfindung der Angst- und Hasspropaganda des Dritten Reiches, ein Kunstbegriff, den das DKFZ in seinem erbitterten Feldzug gegen die rauchenden Teile der Bevölkerung blind übernommen und zum Angstbegriff einer beispiellos hysterischen, politischen Agitation gekürt hat, obwohl weltweit bis heute noch kein einziger Todesfall durch “Passivrauch” nachgewiesen worden ist. Die Behauptung des DKFZ, Todesfälle durch “Passivrauch” seien nachgewiesen, ist eine dreiste Lüge!
Die Schadstoffbelastung in Gaststätten durch Baugifte, Küchendünste oder Feinstaub aus Tischkerzen liegt weit über derjenigen, die sich bei normaler Lüftung durch Tabakrauch in der Raumluft anreichern. Bei Betrieb adäquater Luftreinigungsanlagen ist die Luft in Rauchergaststätten sogar weitaus besser, als in herkömmlich schlecht belüfteter Nichtrauchergastronomie. Ein mit Gesundheitsschutz begründetes Rauchverbot ist daher absolut unhaltbar und überflüssig.
Kein Nichtraucher ist gezwungen, in einer Rauchergaststätte zu arbeiten. Nicht Nichtraucher, sondern Raucher werden bei der freien Arbeitsplatzwahl diskriminiert. Zahlreiche Arbeitgeber vor allem in der Gesundheitsbranche, allen voran die WHO, stellen keine Raucher mehr ein und diese eklatante Benachteiligung arbeitsuchender Raucher gegenüber Nichtrauchern wird weder als Diskriminierung anerkannt, noch entsprechend gesetzlich verfolgt oder geahndet.
Das völlig ungerechtfertigte Ess-Verbot in Rauchergaststätten macht das ganze Ausmaß der höchstrichterlich gebilligten Groteske sichtbar und setzt der von maßlosen Desinformations- und Hetzkampagnen begleiteten Diskriminierung von Rauchern durch die gesetzlichen Rauchverbote die Krone auf. Es kommt darüber hinaus einem willkürlich verhängten Berufsverbot von Köchen in Teilen der Kleingastronomie gleich, schränkt die unternehmerische Freiheit der Wirte ein und führt zu einer wettbewerbswidrigen Benachteiligung betroffener Betriebe.
Durch Verbreiten der wahrheitswidrigem Behauptung der WHO, der Gesundheitsindustrie und von profilierungssüchtigen Parlamentariern, Rauchverbote seien zwingend notwendig, um Nichtraucher vor ernsten Gesundheitsschäden und vor Diskriminierung durch Raucher zu schützen, wird die Wirklichkeit ins Gegenteil verkehrt. Täter stilisieren sich in perfiden Medienkampagnen zu Opfern und die eigentlichen Opfer, rauchende Menschen, werden mittels der selben Propaganda böswillig zu Tätern erklärt.
Genau SO fängt Volksverhetzung an!
Jürgen Vollmer | im Dezember 2008